_ Familienrecht > Kindergeld und Unterhalt seit 2010 deutlich höher _________



mehr Kindergeld
seit 1.1.2010











Änderungen in
Düsseldorfer Tabelle
Kindergeld und Unterhalt seit 2010 deutlich höher


Die Bundesregierung drückte aufs Tempo: Am 18. Dezember 2009 hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz – nach zähem Ringen zwischen Bund und Ländern – gebilligt. Das Gesetz beinhaltet unter anderem auch die Erhöhung des Kindergeldes und die Anhebung des Existenzminimums für Kinder.

Es regelt neben der Erhöhung des Kindergeldes ab 1. Januar 2010 – für das erste und zweite Kind um 20,00 €, d.h. auf 184,00 €, für das dritte Kind auf 190,00 € und ab dem vierten Kind auf 215,00 € - auch die Anhebung des so genannten sächlichen Existenzminimums nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG auf 2.184,00 €.

Beide Änderungen führen zu erheblichen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle, da deren Sätze in der untersten Einkommensstufe (Mindestunterhalt) auf diesem so genannten sächlichen Existenzminimum aufbauen.

Noch ist die Abstimmung der Düsseldorfer Tabelle nicht abgeschlossen. Gegenwärtiger Stand (18.12.2009) ist, dass es bei der bisherigen Abstufung der Tabelle bleibt. Dadurch würde sich der gesetzlich festgeschriebene Mindestbedarf auf 317,00 € für die erste, 364,00 € für die zweite und 426,00 € für die dritte Altersgruppe anheben.

Der Mindestunterhalt beläuft sich demnach unter Anrechnung des - angehobenen - Kindergeldes wie folgt: In der ersten Altersstufe 225,00 €, in der zweiten Altersstufe 272,00 €, in der dritten Altersstufe 334,00 €. In der vierten Altersstufe für die volljährigen, unterhaltsberechtigten Kinder betrüge der Regelbedarf nach Abzug des vollen Kindesunterhaltes dann 304,00 €.

Volker Baum, Hennigsdorf
Fachanwalt für Familienrecht