_ Familienrecht > Scheiden tut weh - also Schmerzen lindern! ________________



immer mehr
Ehescheidungen









finanzielle Einbußen








Kinder leiden
am meisten








Scheidung = hohes
Überschuldungsrisiko







besser rechtzeitig
fachlichen Rat
einholen

Scheiden tut weh - also Schmerzen lindern!


Seit ca. 40 Jahren ist die Rate der Ehescheidungen eher steigend. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Scheidungsrate 1970 in West-Deutschland noch bei 15%, in Ost-Deutschland bei ca. 20%. Im Jahr 2008 standen 377.055 Eheschließungen insgesamt 191.948 rechtskräftige Ehescheidungen gegenüber (siehe Statistisches Bundesamt Deutschland).

Häufig gehen mit Trennung und Scheidung ganz erhebliche finanzielle Belastungen einher, die schnell ins soziale Abseits führen können. Nicht nur die Aufteilung des gemeinsamen Haushaltes und gemeinsamer, womöglich sogar im Minus stehender Konten stehen an. Trennungsbedingt steht weniger Geld zur Verfügung als noch zuvor, schon weil nun jeder Ehepartner eine eigene Wohnung und eigenen Hausrat benötigt, was erhebliche Mehraufwendungen bedeutet. Oft stehen zudem Unterhaltsforderungen der Partner untereinander in der Diskussion, oder die Frage, wer das gemeinsame Haus weiter bewohnt und wer die Raten an die Bank weiterzahlt. Nur selten gelingt es, dass ein Ehepartner das Haus allein halten kann. Vor allem ist es schwierig, den anderen Ehepartner aus dem gemeinsamen Kreditvertrag herauszubekommen. Ähnliches zeigt sich oft beim bankfinanzierten Familienauto.

Am meisten in Mitleidenschaft gezogen sind die minderjährigen Kinder. Von den 2008 erfolgten Ehescheidungen waren 150.187 minderjährige Kinder unmittelbar betroffen. Der Unterhalt für die Kinder ist zu klären. Daher entsteht oft Streit bis vor die Gerichte, wenn der nicht mehr mit den Kindern zusammenlebende Elternteil zur Unterhaltszahlung herangezogen wird und erklärt, nicht oder nur wenig zahlen zu können.Aber auch die künftige Regelung des gemeinsamen Sorgerechts und vor allem des Umgangs der Kinder mit dem anderen Elternteil kann wegen der trennungsbedingten Emotionen oft nur mit Hilfe neutraler Außenstehender herbeigeführt werden.

Trennung und Scheidung gehören zu den häufigsten Ursachen privater Überschuldung. Allein von 1999 bis 2008 sind fast 500 000 Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt worden. Nach der Arbeitslosigkeit (29 %) war die Änderung der Lebensumstände durch Trennung, Scheidung oder Tod des Partners/ der Partnerin mit 14% im Jahr 2007 der wichtigste Auslöser für eine Überschuldung (Quelle: Statistik zur
Überschuldung privater Personen 2008, bei Statistisches Bundesamt Deutschland). Daher sollten Trennungswillige soviel Vernunft walten lassen, im Interesse auch des eigenen Geldbeutels wirtschaftlich tragbare Trennungslösungen zu finden. Ein Rosenkrieg kann Existenzen ruinieren.

Fachkundige Beratung und Begleitung können helfen. Anwaltliche Qualität ist zwar nicht ganz billig, aber deutlich preiswerter, zudem Zeit und Nerven sparender als langwierige Gerichtsstreitigkeiten.


Volker Baum, Hennigsdorf
Fachanwalt für Familienrecht