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strenge Anforderungen
an den Pflichtigen























20-30 Bewerbungen
monatlich bei
Arbeitslosigkeit
Arbeitsplatzverlust und Unterhalt

Geht es um die Absicherung des Unterhalts, stellen die Gerichte strenge Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen, vor allem, wenn es um die Absicherung des Mindestunterhalts f
r minderjhrige Kinder geht. Dieser Mindestunterhalt betrgt in Brandenburg derzeit fr bis 5-Jhrige 177 €, fr bis 11-Jhrige 228 € und fr bis 17-Jhrige 269 € im Monat.

Verliert der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz und ist dann arbeitslos oder in einem geringer bezahlten Job, l
uft er Gefahr, vom Gericht weiter so behandelt zu werden, als htte er noch sein bisheriges Einkommen, und er muss Unterhalt in unvernderter Hhe zahlen. Will er dies verhindern, muss er nachweisen, dass der Arbeitsplatzverlust nicht von ihm leichtfertig verursacht wurde und ferner nachweisen, dass es ihm trotz intensiver Bemhungen nicht gelungen ist, einen gleichwertig bezahlten neuen Job zu finden.

Bei der Frage der Leichtfertigkeit sind die Gerichte nicht gerade großz
gig: In einem jngst vom OLG Schleswig entschiedenen Fall hatte der unterhaltspflichtige Vater seine Anstellung als Lkw-Fahrer in der Probezeit wieder verloren, weil er Sonntagsarbeit abgelehnt und außerdem dem Arbeitgeber eine am Wochenende aufgetretene Erkrankung nicht schon am Wochenende, sondern erst am Montag nach dem Arztbesuch mitgeteilt hatte. Dies sahen die Richter als leichtfertig im Hinblick auf seine bestehende Unterhaltspflicht an (Urteil vom 31.5.2006, AZ: 12 UF 65/05).

Generell erwarten die Gerichte vom Unterhaltspflichtigen
brigens, dass er im Falle einer arbeitgeberseitigen Kndigung prft bzw. prfen lsst, ob eine Kndigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat und diese dann auch durchfhrt.

Auch hinsichtlich der Bem
hungen um einen neuen Job gelten hohe Anforderungen: Fr einen Arbeitslosen heißt dies ca. 20 – 30 ernsthafte Bewerbungen pro Monat, bei Unterhaltspflicht gegenber minderjhrigen Kindern ntigenfalls auch unterhalb der beruflichen Qualifikation, unter Umstnden sogar bundesweit. Ansonsten kann er damit rechnen, wenigstens auf Zahlung des Mindestunterhalts verurteilt zu werden.


Rechtsanwalt Volker Baum
Hennigsdorf